Vorstand

DER VORSTAND

Der Vorstand ist Ansprechperson für die verschieden Projekte.
In allen Projekten helfen die Mitglieder des Familienvereins mit.

Carole Walker (Präsidentin, Personelles)

Silvia Scheidegger (Aktuariat & Finanzen)

Vjollca Rutz (Vorstandsmitglied)

Johanna Näf (Vorstandsmitglied)

Ziele und Aufgaben

  • Der Vorstand lädt die Mitglieder des Familienverein Birr in der Regel viermal pro Jahr zu den Sitzungen ein.
  • Der Vorstand nimmt Anliegen der Mitglieder, der Lehrpersonen, der Schulleitung, der Schulsozialarbeit und der Schulpflege auf und sucht Lösungswege.
  • Er bereitet die Sitzungen vor, leitet und protokolliert sie. Ein Mitglied des Vorstandes verwaltet und archiviert die Sitzungsprotokolle.
  • Er verwaltet die Adressen der Mitglieder.
  • Er pflegt den Kontakt zu den Mitgliedern des Familienverein Birr und zur Schulleitung.
  • Er leitet Informationen, Anliegen und Gesuche aus den Sitzungen an die Schulleitung weiter.
  • Der Vorstand vertritt die Mitglieder des Familienverein Birr nach aussen.
  • Dem Vorstand obliegt die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit. Er informiert, in Rücksprache mit der Schulleitung, alle Eltern und allenfalls die Öffentlichkeit über eigene Aktivitäten, Projekte etc. in Zusammenarbeit mit der Schule.
  • Er kann Vertreter anderer Interessensgruppen zu Sitzungen einladen.
  • Der Vorstand koordiniert und bewilligt Projekte und Anlässe.
  • Der Vorstand hat das Recht, Vorstösse bei der Schulleitung präsentieren zu dürfen.
  • Mitglieder, die wiederholt Einzelinteressen vertreten, aus dem Gremium auszuschliessen.
Der Elternbeirat…
  • hat keinen Einfluss auf die Kompetenzbereiche der Schulpflege, der Schulleitung, der Schulsozialarbeit oder der Lehrpersonen, d.h. er übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktionen aus. Er beurteilt weder Lehrpersonen, noch Methoden und Inhalte des Unterrichts. Auch Themen wie Promotionen, die Anstellung von Lehrpersonen oder die Wahl der Lehrmittel sind nicht im Mitspracherecht des Elternbeirates.
  • ist nicht für die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülern oder für die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule zuständig.
  • wahrt die Integrität der Lehrpersonen.
  • verfolgt und unterstützt keine Einzelinteressen.
  • wahrt den Persönlichkeitsschutz und untersteht der Schweigepflicht.